Senfcall AVV — Nutzungsbedingungen

  1. Senfcall stellt auf freiwilliger Basis gemeinnützigen und/oder mildtätigen Organisationen einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (kurz AVV) und einen zugehörigen API-Zugang zur Verfügung.
  2. Das Angebot richtet sich insbesondere an kleinere finanzschwache Organisationen. Senfcall behält sich vor, Anfragen größerer, finanzstärkerer Organisationen – dazu gehören insbesondere Schulen und Universitäten – abzulehnen.
  3. Die Bereitstellung erfolgt über ein halbautomatisches System. Hier können für die Organisation bevollmächtigte Personen einen API-Key beantragen. Für die Beantragung wird der Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit benötigt.
  4. Der AVV erlaubt die kostenfreie Nutzung der Senfcall Videokonferenzserver über einen API-Zugang. Er gilt nicht für die Nutzung des Videokonferenzdienstes über die von Senfcall angebotenen Raum- und Nutzer:innenverwaltungssysteme (bspw. lecture.senfcall.de und public.senfcall.de).
  5. Für die Nutzung des API-Zugangs wird ein Frontend zur Raum- und Nutzer:innenverwaltung benötigt. Dieses Frontend muss von der Organisation selbst bereitgestellt werden.
  6. Die Nutzung des Videokonferenzdienstes über den API-Zugang ist nur zu den Organisationszwecken gestattet (bspw. Satzungszwecke).
  7. Die missbräuchliche Nutzung ist nicht gestattet. Dazu zählt unter anderem die Schaffung eines offenen Endpunktes, die Weitergabe der API-Zugangsdaten oder die Verwendung zu unzulässigen Zwecken.
  8. Senfcall behält sich vor den Dienst jederzeit mit einer Frist von drei Monaten einzustellen. Wir sichern zu, dass alle Vertragspartnerinnen mindestens drei Monate vor Einstellung des Dienstes informiert werden.
  9. Senfcall stellt den Videokonferenzdienst nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung. Verfügbarkeit und korrekte Funktion des Dienstes kann dennoch nicht zu jeder Zeit garantiert werden. Die Auftraggeberin stellt Senfcall daher von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei.